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Unsere Lieferbedingungen
1.Allgemeines– Geltungsbereich
1.1
Unsere Allgemeinen Liefersbedingungen gelten für alle unsere
Verkaufsangebote und Kaufverträge sowie der hieraus resultierenden
Lieferungen.
Unsere Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich,
entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen
des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Liefer- und Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung
an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem
Fall Vorrang vor diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt
derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche
Bestätigung maßgebend.
1.3
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom
Käufer uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
1.4
Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten nur
gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB.